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Tour

Sowjetisches Ehrenmal im Treptower Park

Diese Tour führt durch das Sowjetische Ehrenmal im Treptower Park.

Nachdem der Zweite Weltkrieg vorbei war, errichtete die Rote Armee in Berlin vier große Gedenkstätten für ihre bei der „Schlacht um Berlin“ gefallenen Soldaten. Eine davon schauen wir uns genauer an.

Das Ehrenmal in Treptow wurde im Jahr 1949 eingeweiht und ca. 7000 sowjetische Soldaten fanden hier ihre letzte Ruhestätte. Wir befassen uns mit der Baugeschichte, der Architektur und Bedeutung der Anlage.

Der Treffpunkt für diese Tour ist die Statue der „Mutter Heimat“ am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park. Es kann auch ein alternativer Treffpunkt vereinbart werden und wir fahren dann gemeinsam zum Ehrenmal. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Gesamtdauer der Tour länger ist und Sie ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr für alle Teilnehmer benötigen; dies ist NICHT im Preis enthalten.

Dauer: ca. 1,5 Stunden

Kosten: Gruppen ab 10 Personen: 15 € / Person (ermäßigt 13 €) 
bis 9 Personen und Schulklassen Preis auf Anfrage

Möchten Sie diese Tour buchen, dann nutzen Sie bitte diesen Link.

Symbol Barrierefreiheit

Grundsätzlich sind alle unsere Touren barrierefrei, da es jedoch kurzfristig zu Einschränkungen in der Stadt kommen kann, bitten wir um vorherige Information.

Symbol-Hund

Diese Tour ist hundefreundlich. Bringen Sie Ihren Vierbeiner gerne mit.

„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation gewährleisten den Schutz der Kriegsgräber und das dauernde Ruherecht für die Kriegstoten der jeweils anderen Seite in ihrem Hoheitsgebiet und bemühen sich, die Umgebung der Kriegsgräberstätten von allen Anlagen freizuhalten, die mit der Würde dieser Stätten nicht vereinbar sind.

[…]

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet auf ihre Kosten die Erhaltung und Pflege russischer Kriegsgräber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.“

Zitat aus: Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge, Artikel 3, Absätze 1 + 3